Ein Trauerfall ist eine Ausnahmesituation, in dem die bürokratischen Erforderlichkeiten meistens als zusätzliche
Belastung zum Schmerz und der Trauer wahrgenommen werden.
Bevor weitere Schritte unternommen werden können, muss ein Arzt eine Todesbescheinigung ausstellen. Hierfür benötigt der Arzt den Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen.
Dabei sollten Sie klären, wer sich für die nächsten Schritte verantwortlich zeigen möchte.
Bitte teilen Sie uns dann folgendes mit:
- Ihre Kontaktdaten
- die Daten des Verstorbenen
- Sterbeort und Sterbedatum
Informieren Sie uns im Beratungsgespräch, falls folgende Unterlagen vorhanden sind:
- Bestattungsverfügung
- Bestattungsvorsorgevertrag
- Willenserklärung zur Erd-/Feuerbestattung
- Sterbegeldversicherung
- Graburkunde
- Körperspende-/Organspendeausweis
Wir besprechen mit Ihnen dann das weitere Vorgehen.
Der Sterbefall muss von den Hinterbliebenen/anwesenden Personen oder Beauftragten (z.B. Bestatter) bis zum 3. Werktag persönlich bei dem Standesamt am Sterbeort gemeldet werden.
Krankenhäuser, Alten-/und Pflegeheime zeigen den Sterbefall schriftlich an.
Die Meldung erledigen wir auf Wunsch für Sie.
Es sind weitere Formalitäten zu erledigen, über die wir Sie informieren. Einige der Formalitäten können wir Ihnen abnehmen (Versicherungen informieren, usw.).
Sprechen Sie mit uns - wir begleiten Sie.
Die Trauerfeier, Beerdigung und Beisetzung können individuell gestaltet werden. Bei einer Beauftragung besprechen wir mit Ihnen, in welcher Form die Durchführung erfolgen soll - von der Bestattungsart, über Aufbahrung, Trauerdrucksachen, Art und Umfang der Trauerfeier und Trauerrede bis hin zum Trauercafe.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen.